Kompakte Wärmebildkameras mit festem Blickwinkel für die Schifffahrt in Standard- und hoher Auflösung.
Modell
Aktualisierungsrate
Bei der FLIR MD-Serie handelt es sich um Nachtsicht-Wärmebildkameras mit festem Blickfeld, die Ihnen dabei helfen, Hindernisse zu umfahren und den Überblick über die Gesamtsituation bei Nacht und schlechten Lichtverhältnissen zu verbessern. Die kompakten Kameras der MD-Serie lassen sich einfach montieren und problemlos mit Ihren vorhandenen Kartenplotter zu verbinden. Wärmebildkameras der MD-Serie geben standardmäßiges analoge Videosignale aus und verfügen über einen Ethernet-Anschluss zur Steuerung der Kameraeinstellungen und des Bildschirmmenüs per Joystick oder Kartenplotter.
Die MD-Serie ist aufgrund der kompakten Größe leicht zu installieren. Die Kameras haben einen Durchmesser von nur 5,2 cm (6 Zoll) und eine Höhe von 17,8 cm (7 Zoll).
Kameras der MD-Serie verfügen über einen stationären Wärmesensor zur Erkennung von Hindernissen und Kollisionsvermeidung.
Wählen Sie für die Standard-Auflösung die MD324 oder für die HD-Auflösung und größere Reichweite die MD625.
Wärmebildkamera | |
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Digitalzoom - Wärme | 2-fach |
System | |
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Leistungsaufnahme | 4,8 W Nominalspannung; max. 12,5 W |
Garantie | 2 Jahre |
Umgebungsbedingungen | |
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Automatische Scheibenheizung | Aktivierung beim Einschalten |
EMI | IEC 60945 |
Blitzschutz | Standard |
Betriebstemperaturbereich | -25 °C bis +55 °C |
Salzsprühnebel | IEC60945 |
Stoßfestigkeit | 15 g vertikal, 9 g horizontal |
Lagertemperaturbereich | -40 °C bis +85 °C |
Vibrationen | IEC 60945; MIL-STD-810E |
Wasserdichtigkeit | IPx6 |
Wind | 115,2 km/h (100 Knoten) |
Physikalische Kenndaten | |
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Abmessungen | 15,2 cm Durchmesser × 17,8 Höhe (6"× 7") |
Gewicht | ~ 1,4 kg (3 lbs) |
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen beziehen sich auf Produkte, die je nach den Spezifikationen des Endprodukts den International Traffic in Arms Regulations (ITAR) (22 C.F.R. Abschnitt 120-130) oder den Export Administration Regulations (EAR) (15 C.F.R. Abschnitt 730-774) unterliegen können; Rechtsprechung und Klassifizierung werden auf Anfrage mitgeteilt.